Gutachten

Laser, LED & Lampen-Sicherheit

Gutachten

 

Gemäß der EU-Richtlinie 2006/25/EG sind Arbeitsplätze auch hinsichtlich optischer Strahlung vom Arbeitgeber zu bewerten. Mit dem Begriff „optische Strahlung“ ist sowohl die Strahlung von Lasern, Lampen, LEDs als auch Strahlern allgemeiner Art (z. B. Wärmestrahlern) gemeint. In Österreich wurde die Richtlinie in Form der Verordnung „Optische Strahlung“ unter dem Arbeitnehmerschutzgesetz umgesetzt. Auf Grundlage dieser Verordnung sowie einschlägiger Technischer Richtlinien und Normen begutachten wir Arbeitsplätze, Anlagen und Anwendungen entweder vor Ort oder führen Risikoabschätzungen auf Basis schriftlicher Unterlagen durch.
 

Wir zeigen Ihnen, welche Forderungen zu erfüllen sind, um den sicheren Normalbetrieb zu gewährleisten.

 

Im Rahmen der Begutachtung beurteilen wir

  • die emittierte Strahlung
  • die potentielle Exposition der Augen bzw. der Haut
  • die konkrete Anwendung
  • die Sicherheitsmaßnahmen
  • die Raumausstattung, etc.

Typische Beispiele sind

  • UV-Arbeitsplätze
  • Lasermaschinen, industrielle Laseranlagen
  • Medizinische Laseranwendungen
  • Laser Shows in Diskotheken, Kinos und Theater
  • Solarien
  • Infrarot-Wärmekabinen