FAQ

Laser, LED & Lampen-Sicherheit

Die Ausbildung zum LSB wird gemäß der internationalen technischen Richtlinie IEC TR 60825-14 für folgende Laserklassen empfohlen:

  • 1M (nur für kollimierte Strahlen)
  • 2M (nur für kollimierte Strahlen)
  • 3B
  • 4

In Österreich ist die Benennung eines LSB nicht gesetzlich vorgeschrieben, es muss jedoch im Betrieb das notwendige Fachwissen vorhanden sein, um die Gefahren der Laseranwendung beurteilen und Schutzmaßnahmen nach ASchG und VOPST festlegen zu können. Die Ausbildung zum LSB vermittelt das entsprechende Fachwissen. In Deutschland wird gemäß der BG-Vorschrift BGV B2 sowie der OStrV ein LSB auch für die Laserklasse 3R vorgeschrieben.

Qualifikation: Der LSB muss entsprechend fachkundig/sachkundig sein. In Deutschland ist laut OStrV die Sachkunde durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen.

 

Harmonisierte Normen sind europäische Normen, die von europäischen Normungsorganisationen (z.B. CENELEC) im Auftrag der Europäischen Kommision ausgearbeitet und im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben werden.

Alle harmonisierten Normen müssen als nationale Normen übernommen werden (bestehende nationale Normen, die inhaltlich der harmonisierten Norm entgegenstehen, müssen zurückgezogen werden).

Harmonisierte Normen dienen dem Hersteller als Hilfsmittel, die Forderungen (v. a. Schutzziele) der für das jeweilige Produkt anzuwendenden Richtlinie (z.B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie) zu erfüllen. Bei Verwendung der zutreffenden harmonisierten Normen kann der Hersteller eine Konformitätserklärung ausstellen und das CE-Zeichen auf sein Produkt anbringen.

Für die Klassifizierung eines Laserproduktes ist grundsätzlich der Hersteller verantwortlich, er kann die Bestimmung der Klasse jedoch auch von einer Prüfstelle durchführen lassen.

Wird das Laserprodukt in den EU-Raum importiert, dann ist der Inverkehrbringer des Laserproduktes für die Klassifizierung verantwortlich.

Wird ein bereits klassifiziertes Laserprodukt in wesentlichen (Sicherheits-) Merkmalen verändert, z. B. der Einbau einer fixen Überbrückung von Sicherheitsschaltern, dann wird die Person/Firma zum „Hersteller“ und das Laserprodukt muss neu klassifiziert werden.

Je nach Produkt muss der Hersteller in einem ersten Schritt die korrekte Auswahl der zutreffenden Richtlinien treffen.

Da die meisten Laserprodukte elektrisch betrieben werden, gelten hierfür

  • Niederspannungs-Richtlinie (Ausnahme: batteriebetrieben Geräte mit einer Betriebsspannung kleiner als 75V).
  • EMV-Richtlinie
  • Produktsicherheits-Gesetz  (wenn batteriebetriebene Laserprodukte als Verbraucher-Produkt vermarktet werden)

Ist das Laserprodukt für spezifische Anwendungen vorgesehen, dann gelten spezifische Produkt-Richtlinien, z.B.:

  • Maschinen-Richtlinie (Lasermaschine)
  • Medizinprodukte-Richtlinie (Laser für Chirurgie)
  • Spielzeug-Richtlinie (Laser als Teil eines Spielzeugs)
  • etc.

LEDs wurden bis zum Jahr 2007 auf Basis der Lasersicherheitsnorm IEC 60825-1 bewertet.

Seit 2007 werden LEDs gemäß der Lampensicherheitsnorm IEC 62471 klassifiziert und sind nicht mehr im Anwendungsbereich der Lasernorm enthalten.

Auf europäischer Ebene ist die EN 62471 harmonisierte Norm unter der Niederspannungsrichtlinie. Die Übergangsfrist für die Anwendung der Lasernorm EN 60825-1, innerhalb derer man wahlweise die die EN 60825-1 auch noch auf LEDs anwenden konnte, ist 2011 abgelaufen.  

Es ist wichtig, zwischen der Akkreditierung und der Zertifizierung einer Stelle zu unterscheiden.

Unsere Arbeitsgruppe ist vom Bundesministerium als Prüfstelle (Nr. 312) sowie von der IECEE als CBTL akkreditiert. Wir stellen daher Prüfberichte und keine Zertifikate aus.

Akkreditierung

Akkreditierung heißt die formelle Anerkennung der Kompetenz einer Einrichtung unter der Berücksichtigung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Das Prüfpersonal bringt neben den Kenntnissen über QM-Prozesse seine dezidierte Fachkenntnis in die Prüfung mit ein.

Die Anforderungen an Prüfstellen sind in der EN ISO/IEC 17025 international festgelegt.

Formell erfolgt die staatliche Akkreditierung von Prüfstellen mit Bescheid. Die zuständige Behörde ist in Österreich in allen Fällen das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ).

Eine Prüfstelle kann neben der staatlichen Akkreditierung parallel auch von anderen Stellen akkreditiert sein, z.B. von der IECEE.

Zertifizierung von Produkten

Eine Produkt-Zertifizierung, z.B. in Österreich durch den ÖVE, oder in Deutschland durch den VDE, ergibt die Berechtigung des Anbringens des entsprechenden Zeichens (das ÖVE oder VDE Zeichen) am Produkt. Es besteht keine gesetzliche Pflicht für eine Zertifizierung, diese ist freiwillig und dient der besseren Vermarktung von Produkten. Die Zertifizierung von Produkten besteht aus einer Prüfung, der Bewertung und der Überwachung und erfolgt durch neutrale Stellen. Hierbei wird durch die Zertifizierungsstelle (in Österreich der ÖVE für elektrische Sicherheit) die Übereinstimmung mit anerkannten Normen (national oder international) für einen bestimmten Zeitraum bestätigt.

Auf internationaler Ebene hat sich bezüglich der elektrischen Sicherheit von Produkten ein eigenes Anerkennungsschema etabliert, das CB-Schema der IEC (im speziellen der IECEE). Die operativen Stellen sind die Zertifizierungsstelle (National Certification Bodies - NCBs) sowie die von der IECEE akkreditierten Prüfstellen (Certified Body Testing Laboratories -CBTLs).

CBTLs sind demnach Prüfstellen, die einen CB-Prüfbericht auf Basis von IEC-Normen ausstellen.  Zu diesem CB-Prüfbericht wird vom zuständigen NCB (in Österreich der ÖVE) ein CB-Zertifikat ausgestellt. Dieses Zertifikat ist nur in Verbindung mit dem dazugehörigen Prüfbericht gültig.

Der Vorteil dieses Schemas ist es, dass es die Beantragung von nationalen Zulassungen bzw. die Vergabe von nationalen Zeichen wie dem VDE Zeichen in Deutschland, erleichtert. Im Besonderen wird die Akzeptanz des Prüfberichts durch andere Prüfstellen im IECEE Schema garantiert, was relevant ist, wenn Prüfungen zu speziellen Normen durch verschiedene Prüfstellen durchgeführt werden.
Die IECEE Akkreditierung unserer Prüfstelle umfasst die Normen IEC 60825-1 und IEC 62471.

Folgend einer Zertifizierung durch eine nationale Stelle wie des VDE in Deutschland darf auf einem Produkt das VDE Zeichen angebracht werden.  Eine Zertifizierung eines Produktes ist prinzipiell freiwillig, kann jedoch „vom Markt“ (vom Kunden wie einem Baumarkt) verlangt werden, d.h. dient der besseren Vermarktbarkeit des Produktes.

Auf jeden Fall verbindlich für den Hersteller sind die gesetzlichen Anforderungen zum Inverkehrbringen von Produkten, also die nationalen Umsetzungen der Niederspannungsrichtlinie, der allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie, etc.  Für die Einhaltung dieser Gesetze und Verordnungen ist prinzipiell der Hersteller verantwortlich, und eine Einbindung einer externen Stelle ist nur bei entsprechend gefährlichen Produkten notwendig. Eine Prüfung durch eine Prüfstelle ist daher in den meisten Fällen auch wieder freiwillig, dient aber der besseren Akzeptanz des Produktes am Markt, sowie der Unterstützung des Herstellers bei der Konformitätsbewertung – und stellt die Basis für die Zertifizierung durch eine Zertifizierungsstelle dar, die selbst keine Prüfungen durchführt. 

(Tabelle in Anlehnung an Information vom BMWFJ)  
 

Aktivität Prüfung Produktzertifizierung

Art der Tätigkeit

Prüfung individueller Produkte, nicht notwen-digerweise durch einen unabhängigen Dritten (direkte Bestimmung der Konformität).

Zertifizierung von Produkt-serien (Baumuster), immer durch einen unabhängigen Dritten (indirekte Bestimmung der Konformität).

Konformität

Untersuchung der Erfüllung der Anforderungen von Normen oder anderen normativen Unterlagen und/oder allgemeinen Anforderungen

Bewertung der Erfüllung der Anforderungen von Normen oder anderen normativen Unterlagen.

Gültigkeit der Aussage

Bericht gibt Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung an.

Zertifizierung gibt normalerweise eine andauernde Zusicherung der Übereinstimmung an.

Entscheidungen

Nicht unbedingt Trennung erforderlich zwischen jenen, die Prüfungsentscheidungen treffen, und jenen, die die Prüfung durchführen.

Trennung erforderlich zwischen jenen, die Zertifizierungsentscheidungen treffen und  jenen, die Bewertungen durchführen.

Erteilung von Berechtigungen

Es wird keine Genehmigung erteilt.

Es wird dem Lieferanten die Berechtigung erteilt, ein Zertifikat auszustellen oder ein Zeichen anzubringen (z.B. das ÖVE oder VDE Zeichen).

Kennzeichnung von Produkten

Folgend Prüfung kein Zeichen vorgesehen.

Zeichen können auf einem zertifizierten Produkt ent-sprechend der Berechtigung angebracht werden.

Wiederkehrende Überwachung

Für Prüfung nicht erforderlich, Prüfung gibt Zustand des Prüflings zum Zeitpunkt der Prüfung wieder.

Normalerweise notwendig, um eine dauernde Sicherstellung der Übereinstimmung zu gewährleisten (Stichprobenprüfung).

Wenn Sie ein Laboratorium auswählen, das Ihren Prüf - oder Messbedarf erfüllt, dann müssen Sie sicher sein, dass dieses Laboratorium präzise und zuverlässige Ergebnisse anbieten kann. Die technische Kompetenz eines Laboratoriums hängt von einer Reihe von Faktoren ab, wie:

  • die Qualifikation, Schulung und Erfahrung des Personals
  • die richtige Ausrüstung (kalibriert und gewartet)
  • geeignete Prüfeinrichtungen
  • angemessene Qualitätssicherung
  • validierte Prüfverfahren
  • Rückführung der Messung auf nationale Normen
  • genaue Verfahren zur Aufzeichnung und Berichterstattung

Alle diese Faktoren sind bei einem akkreditierten Prüf-Laboratorium gewährleistet.

  • Risiken mindern:
    Ein technisch kompetentes Laboratorium mindert für einen Hersteller oder Lieferanten das Risiko, ein fehlerhaftes Produkt herzustellen oder zu liefern. Solche Produkte schädigen den Ruf des Herstellers/Lieferanten und ziehen Klagen nach sich, da Lieferanten/Hersteller für ihre Produkte haftbar gemacht werden können.
     
  • Kostspieliges Nachprüfen vermeiden:
    Das Prüfen von Produkten und Materialien kann teuer und zeitaufwendig sein. Wenn dies nicht korrekt erledigt wurde, können hohe Kosten für erneute Prüfungen anfallen.
     
  • Ihr Kundenvertrauen erhöhen:
    Das Vertrauen in Ihr Produkt wird erhöht, wenn die Kunden wissen, dass es gründlich von einer unabhängigen, kompetenten Prüfstelle bewertet wurde. Mehr und mehr werden solche  unabhängigen Nachweise für Kunden zu einem wichtigen Auswahlkriterium beim Kauf.
     
  • Kosten reduzieren und die Akzeptanz Ihrer Produkte im Ausland erhöhen:
    Durch ein System internationaler Vereinbarungen erhalten die von akkreditierten Laboratorien erhobenen Daten auch im Ausland Gültigkeit. Die Prüfung durch ein akkreditiertes Labor sichert Ihren Produkten also den ungehinderten internationalen Marktzugang, teure Zusatzbewilligungen oder Nachuntersuchungen entfallen.