Zusammenfassung der Lasersicherheitsklassen
Klasse |
Potentielle Gefahren/Bedeutung |
Maximale Ausgangsleistung für sichtbaren Bereich *) |
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Klasse 1 |
Augensicher - auch bei längerer (absichtlicher) Bestrahlung, auch bei Bestrahlung während der Verwendung von Lupen oder Ferngläsern |
40 µW im blauen Spektralbereich, 400 µW im roten Spektralbereich |
Gekapselte Laser höherer Leistung. Durch die vollkommene Einhausung wird ein Austritt von Strahlung verhindert. |
kein Strahlungsaustritt, auch nicht im Einfehlerfall
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Klasse 1M |
Augensicher für das freie Auge, auch bei längerer (absichtlicher) Bestrahlung, möglicher Augenschaden bei Bestrahlung während der Verwendung von Lupen oder Ferngläsern |
wie Klasse 1, aber andere Messvorschrift |
Klasse 2 |
Sichtbare Laser, augensicher bei kurzzeitiger Bestrahlung, auch bei Bestrahlung während der Verwendung von Lupen oder Ferngläsern |
1 mW |
Klasse 2M |
Sichtbare Laser, augensicher bei kurzzeitiger Bestrahlung für das freie Auge, möglicher Augenschaden bei Bestrahlung während der Verwendung von Lupen oder Ferngläsern |
wie Klasse 2, aber andere Messvorschrift |
Klasse 3R |
Praktisch keine Gefahr für Augenschaden bei kurzzeitiger unabsichtlicher Bestrahlung für kontinuierliche Strahlung und kleine Quellen. Gefahr bei unsachgemäßer Verwendung durch nicht eingewiesenes Personal. |
5 mW |
Klasse 3B |
Gefahr für Augenschaden durch den direkten Strahl und spiegelnde Reflexionen innerhalb des Gefahrenbereiches. Möglichkeit für geringfügige Hautverletzung bei Leistungen nahe der Obergrenze |
500 mW |
Klasse 4 |
Gefahr für Augenschäden durch direkten und diffus reflektierten Strahl innerhalb des jeweiligen Gefahrenbereiches, Gefahr für Hautschaden, Brandgefahr |
> 500 mW, nach oben hin offen |
*) Mit der Annahme: minimaler Durchmesser auf der Netzhaut, d.h. kleine Quelle. Zusätzliche Grenzwerte für gepulste Quellen.
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